Statuten der bühne_liestal, Neuauflage Juni 2024
Ersetzt die Statuten vom 20. Juni 2007 und die Statutenrevision vom 22. Juni 2023
1. Name und Sitz
Unter dem Namen «bühne_liestal» besteht mit Sitz in Liestal ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
2. Zweck
2.1 Der Verein stellt sich die Aufgabe, Theaterstücke aller Art zur Aufführung zu bringen und das Anbieten einer Plattform für die Teilhabe von Jung und Alt an Kultur in Form eines breiten Angebotes an Kursen, Workshops und Trainings.
2.2 Der Verein schliesst weiter die Entwicklung und professionelle Erarbeitung von Bühnenprojekten im Kanton Basel-Landschaft sowie bei Bedarf und nach Möglichkeit deren Vertrieb in der Schweiz und im Ausland ein.
2.3 Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.
3. Mittel
3.1 Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich an der ordentlichen Mitgliederversammlung festgelegt werden.
3.2 Erträge aus Veranstaltungen, Gelder aus der Vermarktung immaterieller Rechte sowie Unterstützungsgelder von Stiftungen und Behörden fliessen in die Vereinskasse.
3.3 Erträge aus Zuwendungen aller Art (Schenkungen, Vermächtnisse, Spenden u.a.) fliessen in die Vereinskasse.
4. Haftung
Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Vereinsmitglieder sind ausschliesslich mit dem festgelegten Mitgliederbeitrag haftbar. Jede weitere persönliche Haftbarkeit für vom Verein eingegangener Verpflichtungen entfallen.
5. Mitgliedschaft
5.1 Aktive Mitglieder:
Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Aktivmitglied mit Stimmberechtigung ab 18 Jahren kann jede natürliche Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat.
5.1.1 Die Mitglieder stellen sich dem Verein als SchauspielerInnen und für die viel fältigen anderen Aufgaben zur Verfügung.
5.1.2 Der Austritt kann jederzeit auf das Ende eines Vereinsjahres sowohl durch das Mitglied wie auch den Vorstand erklärt werden. Die Austrittserklärung erfolgt schriftlich.
5.1.3 Der Ausschluss kann durch den Vorstandsbeschluss wegen Zuwiderhandlung gegen Statuten und Vereinsbeschlüssen erfolgen. Der/die Ausgeschlossene kann an der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung rekurrieren. Diese entscheidet endgültig. In der Zwischenzeit sind die Rechte des rekurrierenden Mitgliedes suspendiert.
5.1.4 Jedes Aktivmitglied ist zur Zahlung eines jährlichen Mitgliederbeitrages verpflichtet. Die Festlegung des Betrages erfolgt an der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung.
5.2 Passive Mitglieder
Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat.
5.2.1 Der Austritt kann jederzeit auf Ende des Vereinsjahres sowohl durch das Mitglied wie auch den Vorstand erklärt werden. Die Austrittserklärung erfolgt schriftlich.
5.2.2 Der Ausschluss kann durch den Vorstandsbeschluss wegen Zuwiderhandlung gegen Statuten und Vereinsbeschlüssen erfolgen. Der/die Ausgeschlossene kann an der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung rekurrieren. Diese entscheidet endgültig. In der Zwischenzeit sind die Rechte des rekurrierenden Mitgliedes suspendiert.
5.2.3 Jedes Passivmitglied ist zur Zahlung eines jährlichen Mitgliederbeitrages verpflichtet. Die Festlegung des Betrages erfolgt an der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung
5.2.4 Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der Mitgliederbeitrag nicht bezahlt wird.
5.2.5 Mit Austritt/Ausschluss erlöschen alle Rechte oder Ansprüche an den Verein.
6 Organisation
Der Verein bühne_liestal ist durch folgende Organe organisiert:
6.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung
6.1.1 Ordentliche Mitgliederversammlung: Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie bestimmt die allgemeinen Richtlinien des Vereines, entscheidet über Statutenänderungen, nimmt die Jahresrechnung ab, nimmt das Budget zur Kenntnis und setzt die Höhe der Mitgliederbeiträge fest. Sie wählt den Vorstand und die Revisionsstelle.
6.1.2 An der ordentlichen Mitgliederversammlung besitzt jedes Aktiv-Mitglied eine Stimme. Für Abstimmungen gilt, sofern nicht anders festgelegt, das einfache Mehr.
6.1.3 Anträge an die ordentliche Mitgliederversammlung können bis 10 Tage vor der Versammlung zuhanden des Präsidiums eingereicht werden.
6.1.4 Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann auf Verlangen von 2/3 der Mitglieder oder durch den Vorstand einberufen werden. Sie hat die gleichen Kompetenzen wie die ordentliche Mitgliederversammlung.
6.2 Vorstand:
6.2.1 Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und vollzieht die laufenden Geschäfte. Der Vorstand besteht aus 3 oder 5 Mitgliedern, er konstituiert sich selbst.
6.2.2 Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Einzelne Personen können für besondere Leistungen und Auslagen speziell entschädigt werden, darüber entscheidet die ordentliche Mitgliederversammlung.
6.2.3 Entscheide im Vorstand müssen mit einer 2/3 Mehrheit angenommen werden.
6.3 Revisionsstelle:
Die Revisionsstelle besteht aus zwei Person. Sie werden jeweils ein Jahr im Voraus durch die ordentliche Mitgliederversammlung bestimmt und legen per nächster ordentlicher ordentliche Mitgliederversammlung die Jahresrechnung zur Genehmigung oder zum Rückzug vor.
6.4 Das Geschäftsjahr entspricht dem Vereinsjahr, es beginnt am 1. April und endet per 31. März des darauffolgenden Jahres.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Der Verein kann sich per Entscheid an der ordentlichen Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder auflösen. Das Traktandum der Auflösung muss den Mitgliedern mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich bekannt gegeben werden.
7.2 Bei der Auflösung entscheidet die ordentliche Mitgliederversammlung über die Verwendung des finanziellen Vermögens und allfälliger Vermögensteile.
7.3 Diese Statuten ersetzen diejenigen vom 20. Juni 2007 sowie die Statutenänderung vom 22. Juni 2023.
8. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 05.06.2024 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Die Statuen stehen zusätzlich hier auch als PDF zum Download zur Verfügung.